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   VG Oldenburg, 04.12.2007 - 1 A 3781/06   

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https://dejure.org/2007,38515
VG Oldenburg, 04.12.2007 - 1 A 3781/06 (https://dejure.org/2007,38515)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 04.12.2007 - 1 A 3781/06 (https://dejure.org/2007,38515)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 1 A 3781/06 (https://dejure.org/2007,38515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Berichtigung der Flächenangabe im Liegenschaftskataster bei Widerspruch zur Liegenschaftskarte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berichtigung; Flächenangabe; Flächeninhalt; Gemeinheitsteilung; Grenze; Grenzermittlung; Grenzverlauf; Katasterberichtigung; Liegenschaftskarte; Nachweis; Unrichtigkeit; Kataster

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2002 - 8 L 4805/97

    Zur Feststellung und Abmarkung einer im Liegenschaftskataster nachgewiesenen

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2007 - 1 A 3781/06
    Aufgabe der Katasterbehörden ist es lediglich, die Merkmale einer Liegenschaft (Grenzen, Größe etc.) anhand der Katasterangaben zu bestimmen und gegebenenfalls zu prüfen, wie sich diese Angaben zu dem vor Ort anzutreffenden tatsächlichen Befund verhalten (vgl. diesbzgl. für das Vorgehen des Katasteramtes bei der Grenzermittlung Nds. OVG, Beschluss vom 23. April 2003, 8 LA 53/03, Nds.VBl. 2003, 249; Beschluss vom 25. April 2002, 8 L 4805/97; Möllering/ Bauer, NdsVermKatG, § 16 Erl. 4.1. d) - f), 5.1.3.; LiegVermErl.

    Die Grenzen eines Flurstücks werden im Liegenschaftskataster durch Karten und die in den Stückvermessungshandrissen enthaltenen Vermessungszahlen nachgewiesen (Nds. OVG, Urteil vom 25. April 2002, 8 L 4805/97).

    Folgerichtig hat auch das Nds. OVG eine Grenze bereits dann für zutreffend ermittelt gehalten, wenn sich vor Ort keine Einrichtungen befinden, die den katastermäßigen Grenzverlauf in Frage stellen; Grenzeinrichtungen, die das Kataster positiv bestätigen, hat es nicht gefordert (vgl. Beschluss vom 25. April 2002, 8 L 4805/97, juris).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2003 - 8 LA 53/03

    Abmarkung; Berichtigung; Feststellung; Flurstücksgrenze; Grenzfeststellung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2007 - 1 A 3781/06
    Aufgabe der Katasterbehörden ist es lediglich, die Merkmale einer Liegenschaft (Grenzen, Größe etc.) anhand der Katasterangaben zu bestimmen und gegebenenfalls zu prüfen, wie sich diese Angaben zu dem vor Ort anzutreffenden tatsächlichen Befund verhalten (vgl. diesbzgl. für das Vorgehen des Katasteramtes bei der Grenzermittlung Nds. OVG, Beschluss vom 23. April 2003, 8 LA 53/03, Nds.VBl. 2003, 249; Beschluss vom 25. April 2002, 8 L 4805/97; Möllering/ Bauer, NdsVermKatG, § 16 Erl. 4.1. d) - f), 5.1.3.; LiegVermErl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 L 69/06

    Interpretationsspielraum der Vermessungsbehörde bei Grenzfeststellungen

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.12.2007 - 1 A 3781/06
    Der Vorgang der Grenzermittlung zerfällt systematisch in drei Tätigkeiten: die vermessungstechnische Übertragung des im Kataster nachgewiesenen Grenzverlaufs in die Örtlichkeit, der Vergleich dieses Grenzverlaufes mit den örtlich erkennbaren Grenzen und die sachverständige Wertung dieses Vergleichs (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Februar 2006, 2 L 69/06, juris; LiegVermErl, Ziff. 2.3.2).
  • VG Göttingen, 27.04.2023 - 2 A 29/20

    Flächenangabe; Flächenfehler; Flächengröße; Gewässergrenze; Grenzermittlung;

    Statthafte Klageart ist die Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO , weil es sich bei der Berichtigung der Flächenangabe eines Flurstücks als Verbindlichkeit beanspruchende Regelung um einen feststellenden Verwaltungsakt i.S.d. § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. § 35 VwVfG handelt (so auch VG Oldenburg, Urt. v. 4.12.2007 - 1 A 3781/06 -, juris Rn. 21; Gomille, NVermG, 1. Aufl. 2008, § 3 Erl. 7.4.7 i.V.m. Erl. 7.3.1.; vgl. auch OVG Nds. / SH, Urt. v. 15.2.1991 - 6 L 118/89 -, n.v. sowie zur Bedeutung der Flächengröße Nds. OVG, Urt. v. 6.1.1995 - 1 L 2131/93 -, juris; a.A. VG Leipzig, Urt. v. 26.9.2013 - 4 K 1018/10 -, juris Rn. 19 ff.).

    Dies ergibt sich aus § 3 Abs. 3 Satz 2 NVermG , wonach Angaben, die nicht zweifelsfrei berichtigt werden können, als zweifelhaft zu kennzeichnen sind ( VG Oldenburg, Urt. v. 4.12.2007 - 1 A 3781/06 -, juris Rn. 22).

    Um zu bestimmen, welche Fläche ein Flurstück hat, müssen grds. erst seine Grenzen ermittelt werden, wobei auch eine formlose Grenzermittlung ausreicht (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 4.12.2007 - 1 A 3781/06 -, juris Rn. 27 f.).

    Geht es um die Frage des Eigentums, dessen Größe sich nach der "rechtmäßigen" Grenze richtet, ist der ordentliche Rechtsweg zu beschreiten (vgl. OVG Nds. / SH, Urt. v. 15.2.1991 - 6 L 118/89 -, n.v.; VG Oldenburg, Urt. v. 4.12.2007 - 1 A 3781/06 -, juris Rn. 24 m.w.N.; Gomille, NVermG, 1. Aufl. 2008, § 4 Erl. 3.9.3).

  • VG Hannover, 01.11.2022 - 12 A 4356/20

    Berechtigtes Interesse; Liegenschaftskataster; Anspruch auf Bereitstellung von

    Eine rechtliche Interpretation, die vom Beklagten als Fachbehörde für Geoinformationen (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 4.12.2007 - 1 A 3781/06 -, juris Rn. 24; Haßler, LKV 2020, 440 (441 f.)) auch nicht verlangt werden könnte, muss er daher nicht leisten.
  • VG Leipzig, 26.09.2012 - 4 K 1018/10

    Klagebefugnis bei Änderung von Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters von Amts

    Aus dieser bloß beschreibenden Wirkung der Angabe zur Flächengröße folgt, dass sich die zutreffende Flurstücksgröße nach seinen - in der Liegenschaftskarte und dem Vermessungszahlenwerk definierten - Grenzen richtet und nicht nach der eingetragenen Flächengröße (VG Oldenburg, Urt. v. 4.12.2007 - 1 A 3781/06 -, [...] Rn. 27 m. w. N.; vgl. dazu auch unten 2. b) aa)).
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